AGBWKFJA70

Die Uli‘s American Classic GmbH stellt zum 30.4.2022 den Geschäftsbetrieb ein


AGB für den Handel mit speziellen Import- und klassischen Automobilen

§1 Gewährleistung
Beim Kaufgegenstand handelt es sich um ein klassisches Fahrzeug (Oldtimer) mit einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren. Die gesetzliche Gewährleistung wird in diesem Fall durch eine „Young- und Oldtimergarantie“ einer Versicherungsgesellschaft abgelöst. Die Kosten hierfür übernimmt der Verkäufer. Die Garantiebedingungen sind dem Käufer bekannt und werden hiermit ausdrücklich anerkannt. Weitergehende Ansprüche an den Verkäufer sind ausgeschlossen. Der Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Lohmar.

§2 Beschaffenheitsvereinbarung
Die Kaufvertragsparteien vereinbaren für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs des gebrauchten Kfz abschließend und umfassend folgende Beschaffenheit:
Ein gebrauchtes Fahrzeug im Zustand eines Restaurations-Objekts welches Gebrauchs-und Verschleißspuren aufweist. Außerdem hat der Käufer das Fahrzeug ganz genau besichtigt und die Möglichkeit, eine Probefahrt zu machen genutzt. Der Käufer hat alle etwaigen Mängel zur Kenntnis genommen und kauft das Fahrzeug in diesem derzeitigen Zustand. Wegen des hohen Alters und der Laufleistung muss mit Funktionsschäden und Undichtigkeiten am Motor, Getriebe, usw. gerechnet werden. Auch können kurzfristige Ausfälle wegen des bisherigen Nutzungsumfangs möglicherweise auftreten. Aufgrund des Alters des Kfz können Vorschäden jeglicher Art nicht ausgeschlossen werden.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Fahrzeug diesem Zustand mit Gebrauchs- und Verschleißspuren entspricht und damit auch die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Weitere, über die vorstehend bezeichnete Beschaffenheitsmerkmale hinausgehende mündliche oder schriftliche Angaben sind nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

§4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformfordernisses.

§5 Mündliche Angaben und besondere Vereinbarungen
Etwaige mündliche Aussagen des Verkäufers über das Fahrzeug stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers. Irgendeine vertragliche Zusage ist damit nicht verbunden. Das gilt auch für Eigenschaftsbeschreibungen , wie sie in Annoncen, Prospekten, Onlinemedien, Vorgesprächen oder sonstigen Anpreisungen des Fahrzeugs erfolgt sein können.
Maßgeblich soll nur das sein, was in diesem Vertrag schriftlich festgehalten ist. Deshalb legt der Käufer besonderen Wert darauf, das folgende in diesem Vertrag festgehalten werden:
– keine weiteren Vereinbarungen gewünscht –

§6 Anzeigefrist
Der Käufer verliert die ihm wegen eines Mangels zustehende Rechte, wenn er nicht spätestens binnen 3 Monaten – gerechnet vom Tage der Vertragsunterzeichnung – den Mangel schriftlich anzeigt oder die Mängelanzeige an den Verkäufer absendet.

§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

§8 Stornierung / Rücktritt vom Kaufvertrag
Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Stornierung des Kaufvertrages durch den Käufer ist möglich, aber nur vor Nutzung und Übergabe und nur gegen Zahlung von 30% des Verkaufspreises an den Verkäufer als Vertragsstrafe. Nach der Übergabe gibt es keine Möglichkeiten zum Rücktritt oder Stornierung. Bei Nicht Einhalten der Zahlungsfristen kann der Verkäufer den Vertrag auch stornieren und 30% als Kosten geltend machen beim Käufer.

Lohmar, den

hiermit bestätigen Käufer und Verkäufer diesen Kaufvertrag


Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer